Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung und Allgemeines
    1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin Carmen Lenk durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
    2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
    3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses in Textform binnen drei Werktagen vor Inanspruchnahme der Leistung zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, auch dann nicht, wenn die Fotografin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen, Lizenzverträge und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  1. Auftragsproduktionen
    1. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
    2. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
    3. Kosten für eine Fotoerlaubnis und/oder Anmietung von Locations, sind vom Kunden zu tragen.
    4. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.
    5. Sind der Fotografin innerhalb von 3 Werktagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine Mängelrügen in Textform zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
    6. Die Fotografin ist nicht zur Herausgabe von Negativen (digital, analog), Rohdateien, Datenträgern, Dateien und/oder sonstigen Daten an den Kunden verpflichtet, es sei denn, dieses wurde vertraglich vereinbart. Das Herausgegebene ist dann gesondert zu vergüten.
    7. Die Fotografin ist nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials verpflichtet, es sei denn, abweichende Regelungen wurden vertraglich vereinbart.
  1. Überlassenes Bildmaterial (digital und analog)
    1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
    2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
    3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
    4. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede andere Nutzung bedarf der vorherigen in Textform erfolgten Zustimmung der Fotografin.
    5. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
    6. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
    7. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
  1. Nutzungsrechte
    1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung, sofern vertraglich kein anderes Nutzungsrecht vereinbart wurde. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
    2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
    3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
    4. Jede über Ziff.IV.3 AGB hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Das gilt insbesondere für:
      1. eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbe-maßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
      2. jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, Veränderung der Bildaussage oder des Bildzuschnitts,
      3. die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III.6 dient,
      4. jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern oder ähnlichen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven,
      5. die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
    5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes bedürfen der in Textform erfolgten Zustimmung durch die Fotografin und müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Sind Fotos laut Rechnung für
      PR-Zwecke aufgenommen worden, dürfen diese zur Berichterstattung an die Medien weitergegeben werden.
    7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild („Foto: Carmen Lenk“).
    8. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
    9. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Kunde hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung und bei der Übertragung auf andere Datenträger erhalten bleibt und die Fotografin jederzeit als Urheberin der Bilder identifiziert werden kann.
    10. Von jeder Veröffentlichung auf/in physikalischen Produkten (z.B. Druckerzeugnisse/Printmedien, Merchandise Artikel, Tonträger-produkten) sind der Fotografin Carmen Lenk unaufgefordert und kostenlos zwei Belegexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung/Verkaufsstart zuzuschicken.
    11. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte, bleibt die Fotografin als Urheberin berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden.
  1. Haftung
    1. Bei der Produktion von Bildmaterial, übernimmt die Fotografin keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Wird vom Kunden das Vorliegen schriftlicher Verzichtserklärungen/Release-Formulare verlangt, so muss dies vor Beginn der Auftragsproduktion ausdrücklich vereinbart werden. Die Zustimmung zur Veröffentlichung von auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen und/oder urheberrechtlich geschützten Werken ist nicht Bestandteil dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen und muss vom Kunden vor der Verwendung selbst bei den/dem Berechtigten Eingeholt werden.
    2. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung ihrer Bilder.
    3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
    4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildmaterial erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
    5. Im Fall der Mangelhaftigkeit an den durch Carmen Lenk erstellten Bildern, kann der Kunde nur ein Nachbesserungsanspruch verlangen. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig, steht dem Kunden für das Bild ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel und begründen keinen Reklamationsanspruch.
    6. Eine Auftragserteilung gilt erst als verbindlich, Sie von der Fotografin eine in Textform verfasste Auftragsbestätigung erhalten haben.
  1. Honorare
    1. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.IV.3 abgegolten. Soll das Honorar auch für eine weitergehende, mehrmalige Nutzung des Bildmaterials bestimmt sein, muss dies vorher gesondert vereinbart worden sein.
    2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Make up Artist, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
    3. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotografin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Für Fotoshootings kann die Fotografin eine Anzahlung von bis zu 50% des vereinbarten Honorars verlangen. Die Restsumme des Honorars wird bei Auslieferung der Bilder fällig.
    4. Das Honorar gemäß VI.1 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75 EUR pro Aufnahme an.
    5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
    6. Eventuell gewährte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit. Ab 14 Tage nach Fälligkeitsdatum auf der Rechnung befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug.
    7. Zusätzlich zum Honorar ist bei einer Bildverwendung für physikalische Produkte wie z.B. Printmedien, Merchandise Artikel, Tonträgerprodukten die Zusendung von jeweils zwei Belegexemplaren vereinbart. Diese sind innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung/Verkaufsstart kostenlos zuzuschicken.
  1. Rückgabe des Bildmaterials
    1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind 2 Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der in Textform erfolgten Genehmigung durch die Fotografin.
    2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Fotografin haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
    3. Überlässt die Fotografin auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie in Textform von der Fotografin bestätigt worden ist.
    4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei der Fotografin.
  1. Vertragsstrafe, Schadensersatz
    1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Veränderung, Umgestaltung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
    2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von mindestens 100% des vereinbarten bzw. üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 EUR pro Bild und Einzelfall. Der Fotografin bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
    3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation oder auf/in welchem Produkt verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100 EUR. Außerdem entsteht die Verpflichtung, der Fotografin die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z.B. Kaufpreis, Versandkosten).
    4. Werden Fotografien trotz zweimaliger Mahnung nicht zurückgesandt oder gehen sie verloren, ohne dass die Fotografin dies zu vertreten hat, so ist die Fotografin berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen. Diese beträgt für jedes fotografische Unikat (z.B.: Negativ, Sofortbildoriginal, Fotomontage, Bilddatei usw.) das Fünffache des vereinbarten Honorars, mindestens aber 300 EUR.
  1. Stornierungskosten / Absagen durch den Kunden
    1. Wird ein Auftrag durch den Kunden abgesagt, ergeben sich folgende Stornierungskosten, die der Kunde zu zahlen hat:
      1. Absagen von mehr als 7 Tage vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei,
      2. ab 3-7 Tage vorher werden 50% des vereinbarten Preises fällig,
      3. erfolgt die Absage erst weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen werden 100% des vereinbarten Preises fällig.
    2. Stornierungskosten für Zusatzbestellungen wie zum Beispiel Outfits, Requisiten, Make Up Artist/Visagist, Studioräume und andere Locations usw. werden extra berechnet und sind unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin zu zahlen.
    3. Wird ein angefangener Auftrag aus von der Fotografin nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht der Fotografin das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von der Fotografin begonnen wurde.
  1. Allgemeines
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
    2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin Carmen Lenk.